Werde ein
Star of Tomorrow!

Das Europäische Harfensymposium "Stellae Matutinae" freut sich, ein Casting für die Konzertreihe "Stars of tomorrow" bekannt zu geben.

OPEN CALL

Das Europäische Harfensymposium “Stellae Matutinae” versteht sich als Plattform zur Förderung junger Harfenist*innen. Die „Stars of tomorrow“-Konzertreihe bietet 12 ausgewählten Personen die Möglichkeit, ihre Kreativität und Ausdruckskraft einem interessierten Publikum zu präsentieren.

Darüber hinaus erhalten sie und weitere 18 Personen die Gelegenheit, von herausragenden Pädagog*innen im Rahmen unserer Masterclasses unterrichtet zu werden.
Alle 30 Künstler*innen erhalten zudem ein Einzelticket, welches ihnen freien Zugang zu den Veranstaltungen des Symposiums bietet.

Nachstehend finden Sie die Vorschriften und Leitlinien für die Bewerbung.

Bewirb dich für "Stars of Tomorrow"!

Die Anmeldung ist geöffnet.

Reglement für die Konzertreihe "Stars of tomorrow"

1. Vom 12. bis 18. April 2025 findet in Feldkirch, Österreich, das Europäische Harfensymposium "Stellae Matutinae" statt.

2. Die "Stars of tomorrow"-Konzerte finden an allen Tagen außer Sonntag, 13. April, von 11 bis 12 Uhr in der Kapelle der Stella Vorarlberg Privathochschule für Musik statt.

3. Zwölf ausgewählte Künstler*innen treten in sechs Konzerten dieser Reihe auf. Jede*r von ihnen muss ein Programm (mindestens 20 Minuten, maximal 27 Minuten) nach freier Wahl präsentieren, das Solorepertoire und/oder Kammermusik umfassen kann. Wir ermutigen ausdrücklich zu experimentellen Programmen, der Einbeziehung von Werken von Komponistinnen und zeitgenössischer Musik. 

4. Das Symposium stellt Harfen, Stühle und Notenständer für die Konzerte zur Verfügung. Zusätzliche Instrumente, Elektronik und Musiker*innen müssen von und auf Kosten der ausgewählten Künstler*innen organisiert werden. Die Kapelle steht jeden Morgen ab 9 Uhr zur Verfügung. Wir raten den Künstler*innen darauf zu achten, dass sie auf ihre Kolleg*innen Rücksicht nehmen, was die Einspielzeiten und die notwendigen Vorbereitungen auf der Bühne betrifft.

5. Das Symposium zahlt jede*r*m ausgewählten Künstler*in 300 Euro für den Auftritt. Zusätzlich erhalten sie einen Platz in einer der Masterclasses und ein Einzelticket, mit dem sie freien Zugang zu allen Veranstaltungen des Symposiums haben. Jeder Unterricht dauert 30 Minuten und findet im Festsaal statt. Die Masterclasses sind öffentlich. 

6. Bewerber*innen müssen nach dem 1. Januar 1999 geboren sein. Zudem muss Folgendes hochgeladen werden:

- zwei hochauflösende Fotos

- ein kurzer Lebenslauf mit Angaben zur musikalischen Ausbildung, der Teilnahme an Meisterkursen und/oder Wettbewerben und ausgewählten Projekten

- ein detailliertes Programm, das die NAMEN und LEBENSDATEN der Komponistin/des Komponisten und die TITEL der Werke (Name, Opus, Nummer und/oder Tonalität) enthält

- zwei Videos, die jeweils ein Stück des vorgeschlagenen Programms enthalten, welche selbst interpretiert, unbearbeitet, ungeschnitten und ungekürzt auf einem der gängigen Videoportale hochgeladen wurden (YouTube o.ä.). Bei den Stücken kann es sich um ganze Werke, aber auch um einzelne Sätze handeln. Es muss sichergestellt sein, dass die Links geöffnet werden können (insbesondere bei nicht gelisteten Videos).

7. Bewerbungen werden nur über das Formular auf der Website www.stellaematutinae.org entgegengenommen..

8. Bewerbungen können vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden. Bewerbungen nach Ablauf der Frist sind ausgeschlossen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht angenommen.

9. Alle ausgewählten Künstler*innen werden bis zum 10. März 2025 per E-Mail benachrichtigt. 

10. Künstler*innen, die nicht für die Konzertreihe ausgewählt werden, erhalten die Chance, einen der verbleibenden 18 Plätze bei den Masterclasses zu bekommen. Jede Unterrichtsstunde dauert 30 Minuten und findet im Festsaal statt. Die Masterclasses sind öffentlich. Zusätzlich erhalten sie ein Einzelticket, mit dem sie freien Zugang zu allen Veranstaltungen des Symposiums haben.

11. Die Auswahl der Künstler*innen erfolgt durch ein fünfköpfiges Gremium, zu dem auch der künstlerische Leiter gehört. Mitglieder des Gremiums können nicht für ihre ehemaligen oder derzeitigen Schüler*innen oder Student*innen stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.

12.⁠ ⁠Die Künstler*innen werden auf Basis ihrer musikalischen Fähigkeiten und der Qualität ihres Programms ausgewählt. Alter und Geschlecht fließen nicht in die Bewertung ein. Die Zuteilung zur Masterclass erfolgt nach Verfügbarkeit der Plätze. Terminwünsche können angemeldet, aber nicht garantiert werden. Die Teilnahme an der Masterclass ist verpflichtend.

13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

14. Die Auszahlung des Einzeltickets ist ausgeschlossen.

15. Das Symposium stellt keine Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung.

16. Das Symposium bietet keine gesetzliche Vormundschaft für Teilnehmer*innen unter 18 Jahren an.

17. Für Minderjährige ist zur Teilnahme eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Für Personen unter 16 Jahren wird die Anwesenheit einer erwachsenen Person empfohlen.

18. Das Symposium behält sich das Recht vor, Konzerte und andere Veranstaltungen zu fotografieren, aufzuzeichnen und diese Materialien zu Werbezwecken zu verteilen, ohne dass dem Symposium eine finanzielle Verpflichtung entsteht.

19. Alle ausgewählten Künstler*innen erhalten eine Teilnahmeurkunde.

20. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht auf Ihrer Teilnahme an unseren Veranstaltungen, Ihrem Besuch auf unserer Website oder liegt anderweitig in unserem berechtigten Interesse nach der DSGVO.

INFORMATIONEN ÜBER PERSONENBEZOGENE DATEN

Das Europäische Harfensymposium "Stellae Matutinae" ist der Verwalter personenbezogener Daten. Die Daten werden zum Zwecke des Castings für die Teilnahme an der Konzertreihe "Stellae Matutinae – Stars of tomorrow" und Meisterkursen verarbeitet und nicht an andere Empfänger auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 weitergegeben. Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016.

Sie haben das Recht:
- den Administrator aufzufordern, auf Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen,
- sie zu berichtigen, zu löschen oder die Verarbeitung einzuschränken,
- einer solchen Verarbeitung zu widersprechen, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen,
- die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen.

Personenbezogene Daten unterliegen keiner automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling.

Brauchst du Hilfe bei der Bewerbung? Hier geht es zu unserem Leitfaden.

de_DE_formal